AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Mietvertrag
1.1 Der Mietvertrag wird nach Maßgabe der Ausschreibung verbindlich, d.h. der Inhalt des Mietvertrages bestimmt sich nach den Angaben der gültigen Internetdarstellung und der schriftlichen Bestätigung. Dies gilt auch für telefonische Anmeldungen. Der Mietvertrag kommt mit Zugang der Buchungsbestätigung beim Anmelder zustande.

1.2 Nebenabreden, die dem Inhalt dieser Bedingungen oder Leistungsbeschreibungen nicht entsprechen, bedürfen einer ausdrücklichen Bestätigung durch den Vermieter.

2. Zahlung
2.1 Bei Antritt des gebuchten Zeitraums ist der vereinbarte Mietzins zu begleichen. Die Höhe des Mietzinses entspricht der aktuellen Internetdarstellung.

2.2 Zahlungen werden nur in bar akzeptiert oder per Überweisung im Voraus.

3. Mietbestätigung
Sollte die Buchungsbestätigung dem Anmelder, bzw. den anmietenden Personen nicht spätestens nach 2 Tagen per E-Mail oder 4 Tage per Post (gerechnet ab dem Buchungstag) zugegangen sein, hat sich dieser unverzüglich mit dem Vermieter in Verbindung zu setzen.

4. Änderungen
4.1 Werden vom Mieter Änderungen z.B. hinsichtlich des Mietbeginns oder der Personenzahl vorgenommen, die der Vermieter erfüllen kann, ist der Mietpreis gültig, welcher dem Preisverzeichnis dieser Web-Seite entspricht.

4.2 Bis zu Beginn des Mietverhältnisses kann der Mieter sich nach Mitteilung an den Vermieter durch eine andere geeignete Person ersetzen lassen. Eine Erhöhung der Personenzahl ist nur in dem Maße möglich wie es die Art und Ausstattung der Wohnung zulässt.

5. Rücktritt des Mieters
5.1 Der Rücktritt seitens des Mieters muss unter Beifügung der Buchungsbestätigung immer schriftlich erfolgen. Maßgebend für den Rücktrittszeitpunkt und für die Höhe der Rücktrittskosten ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Vermieter.
In diesem Falle werden pauschalierte Rücktrittskosten erhoben:
Bis zu 8 Tage nach Erhalt der Buchungsbestätigung eine Unkostenpauschale von 25,00 Euro.
Beim Rücktritt bis 42 Tage vor Mietbeginn 30 % des Mietpreises,
Bei Rücktritt von 42 - 28 Tage vor Mietbeginn 60 % des Mietpreises,
Bei Rücktritt von 28 - 1 Tag vor Mietbeginn 90 % des Mietpreises,
Bei Rücktritt am Tage des Mietbeginns oder bei Nichterscheinen 100 % des Mietpreises

5.2 Bei der Pauschalierung sind die gewöhnlich ersparten Aufwendungen und die mögliche anderweitige Verwendung der Wohnung berücksichtigt. Es bleibt dem Mieter unbenommen, den Nachweis zu führen, dass im Zusammenhang mit dem Rücktritt keine oder geringe Kosten entstanden sind.

6. Rücktritt des Vermieters
6.1 Wird die Vermietung der Wohnung infolge unvorhergesehener Unbewohnbarkeit oder durch höhere Gewalt (z.B. Naturkatastrophen oder Epidemien) erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so kann sowohl der Mieter als auch der Vermieter den Vertrag kündigen. Bei Kündigung aus diesen Gründen erhält der Mieter den gezahlten Mietpreis unverzüglich zurück. Ein weitergehender Anspruch besteht nicht.

6.2 Ergeben sich diese Umstände nach Beginn des Mietverhältnisses, kann der Mietvertrag ebenfalls von beiden Seiten gekündigt werden.


7. Reiserücktrittskosten
Eine Versicherung ist im Mietpreis nicht eingeschlossen. Der Abschluss einer Reiserücktrittskosten - Versicherung und weitergehender Versicherungen wird empfohlen.

8. Haftung des Vermieters
Der Vermieter haftet im Rahmen seiner Sorgfaltpflicht

8.1 für die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung,

8.2 die ordnungsmäßige Erbringung der vertraglich vereinbarten Vermietungsleistungen.

8.3 Eine Haftung für gelegentliche Ausfälle bzw. Störungen in der Wasser- und/oder Stromversorgung wird ausgeschlossen.

8.4 Der Vermieter haftet nicht für Diebstahl oder Verlust, die während oder in Folge eines Aufenthaltes erlitten werden.

8.5 Der Vermieter haftet nicht für defekte technische Geräte, soweit ihm diese Schäden nicht bekannt waren oder bekannt gemacht wurden. Er muss nach Bekannt werden für schnellstmöglichen Ersatz sorgen.

8.6 Der Vermieter haftet nicht für Unbequemlichkeiten oder Belästigungen, die außerhalb seiner Verantwortlichkeit oder durch Dritte verursacht werden.

8.7 Ansprüche wegen vertraglich nicht erbrachter Vermietungsleistungen können Sie innerhalb eines Monats nach Ablauf der vertraglich vereinbarten Mietzeit gegenüber dem Vermieter nur schriftlich geltend machen.

9. Pflichten des Mieters
9.1 Die Ferienwohnung darf nicht mit mehr Personen bewohnt werden, als angemeldet sind. Der Vermieter darf überzählige Personen abweisen. Die Mieter müssen die Wohnung sowie deren Einrichtung sorgfältig behandeln und etwaige Schäden sofort dem Vermieter melden. Dieser kann Schadenersatz verlangen. Das gilt auch für nachträglich festgestellte, vom Mieter verursachte Schäden.

9.2 Der Mieter muss die Hausregeln, welche in der Wohnung aushängen, beachten. Hierzu gehört auch die Einhaltung der nächtlichen Ruhezeiten.

10. Abtretungsverbot
Eine Abtretung von Ansprüchen gegen den Vermieter an Dritte, auch Ehepartner und Verwandte ist ausgeschlossen. Ebenso ist eine gerichtliche Geltendmachung von Ansprüchen des Mieters durch Dritte in eigenem Namen unzulässig.

11. Sonstige Hinweise
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen der Mietbedingungen hat nicht die Unwirksamkeit der gesamten Mietbedingungen zu Folge.

12. Gerichtsstand
Gerichtsstand für Streitigkeiten aus dem Mietvertrag ist der Wohnsitz des Vermieters.